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Den Parteien wird zur Beendigung des Rechtsstreits der nachfolgende Vergleich vorgeschlagen:
1. Der Beklagte sagt zu - ohne insoweit eine Rechtspflicht anzuerkennen -, die über die Klägerin erstellte dienstliche Beurteilung vom 25. August 2003 umgehend aufzuheben.
2. Die Klägerin verfolgt ihre Ansprüche nicht weiter. Sie nimmt den Antrag auf Zulassung der Berufung und die Klage zurück. Der Beklagte stimmt der Klagerücknahme zu. Die Klägerin übernimmt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Hinweis
Der Vergleich ist geschlossen - und der Rechtsstreit damit beendet -, sobald ihn beide Parteien gegenüber dem Gericht schriftlich angenommen haben.