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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 977/04

Datum:
04.08.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 977/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0804.19B977.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 L 262/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Rücknahmebescheid des Antragsgegners vom 29. Dezember 2003 wird wiederhergestellt und angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,- EUR festgesetzt.

 
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