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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 939/05

Datum:
21.07.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 939/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0721.19B939.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 23 L 639/05
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren 19 B 939/05 wird abgelehnt.

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren.

Der Streitwert in dem Beschwerdeverfahren 19 B 939/05 wird auf 1.250 EUR festgesetzt.

Der Tenor dieses Beschlusses soll den Beteiligten vorab per Telefax bekannt gegeben werden.

 
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