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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 717/05

Datum:
13.06.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 717/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0613.19B717.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 518/05
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. April 2005 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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