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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 620/05

Datum:
03.06.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 620/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0603.19B620.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 36/05
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 18. März 2005 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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