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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 2375/04

Datum:
07.01.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 2375/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0107.19B2375.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 2924/04
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

Der Beschlusstenor soll den Beteiligten vorab telefonisch bekannt gegeben werden.

 
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