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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 2140/05

Datum:
21.12.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 2140/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:1221.19B2140.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1915/05
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch in dem Beschwerdeverfahren auf 2.500 € festgesetzt.

Der Beschluss ist den Beteiligten vorab per Telefax bekannt zu geben.

 
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