Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 901/05

Datum:
13.06.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 901/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0613.18B901.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 L 1026/05
Schlagworte:
Abschiebung Asylantrag Duldung Familieneinheit Familienangehörige in Deutschland geborenes Kind Trennung
Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2; AsylVfG § 14a Abs. 2
Leitsätze:

Familienmitgliedern ist grundsätzlich eine getrennte Abschiebung zuzumuten, wenn bestandskräftig abgelehnte Asylbewerber für eines ihrer in Deutschland geborenen Kinder bei unveränderter Sachlage nicht alsbald nach der Geburt, sondern erst unmittelbar vor einer später anstehenden Abschiebung einen Asylantrag gestellt haben.

 
Tenor:

Das Verfahren der Antragsteller zu 2. und 4. wird getrennt und unter dem Aktenzeichen 18 B 962/05 fortgeführt.

Die verbliebene Beschwerde der Antragsteller zu 1. und 3. wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller zu 1. und 3. tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens für die Zeit bis zur Trennung zur Hälfte und für die Zeit danach in voller Höhe.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- EUR bis zur Trennung und auf 2.500,-- EUR für die Zeit danach festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank