Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 824/04

Datum:
02.02.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 824/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0202.18B824.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 4502/03
Schlagworte:
mehrere Prozessbevollmächtigte Beendigung Verfahren Erklärung
Normen:
ZPO § 84 Satz 1; ZPO § 85 Abs. 1
Leitsätze:

Von mehreren Prozessbevollmächtigten kann jeder, dessen Vollmacht keine Be-schränkung enthält, einzeln das Verfahren durch eine entsprechende Erklärung als Prozesshandlung beenden.

 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 31. März 2004 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam.

Die Kosten des Verfahren beider Rechtszüge werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,- EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank