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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 43/05

Datum:
12.01.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 43/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0112.18B43.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 1654/04
Schlagworte:
Reisefähigkeit Amtsarzt ärztliche Stellungnahme Gesundheitsbehörde dienstliche Tätigkeit Beamter Dienstpflicht Unparteilichkeit Parteigutachten Abschiebungsschutz
Normen:
AuslG § 53 Abs 6; AufenthG § 60 Abs 7; AufenthG § 60a Abs 2
Leitsätze:

Amtsärztliche Stellungnahmen sind keine Parteigutachten.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,- EUR festgesetzt.

 
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