Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 369/05

Datum:
02.03.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 369/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0302.18B369.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 8 L 162/05
Schlagworte:
Abschiebungsankündigung Wirksamkeit amtsärztliche Untersuchung öffentliches Gutachten Abschiebungstermin
Normen:
AufenthG § 60a Abs. 5 S. 4
Leitsätze:

1. Eine Abschiebungsankündigung ist ohne Benennung eines konkreten Abschiebungstermins wirksam.

2. Der Wirksamkeit einer Abschiebungsankündigung steht nicht entgegen, dass ihr eine amtsärztliche Untersuchung noch nachfolgen soll.

3. Amtsärztliche Stellungnahmen sind öffentliche Gutachten im Sinne des den Erlassen des Innenministeriums NRW vom 16.12.2004 und 15.2.2005 beigefügten Informations- und Kriterienkatalogs.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250, EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank