Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 2343/04

Datum:
07.01.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 2343/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0107.18B2343.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 8 L 884/04
Normen:
AufenthG § 31 Abs. 3; AuslG § 25 Abs. 2
Leitsätze:

§ 31 Abs. 3 AufenthG enthält nur eine Modifikation der Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, die die vorrangigen Voraussetzungen des § 31 Abs. 1 AufenthG für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als solche unberührt lässt.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank