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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 1447/05

Datum:
16.09.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 1447/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0916.18B1447.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 1511/05
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge werden dem Antragsgegner auferlegt.

Der Streitwert wird für auch das Beschwerdeverfahren auf 2.500»,-- EUR festgesetzt.

 
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