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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1430/05

Datum:
27.12.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1430/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:1227.16B1430.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 10 L 607/05
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 9. August 2005 geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 7. Juni 2005 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.250 Euro festgesetzt.

 
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