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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 951/05

Datum:
22.07.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 951/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0722.14B951.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 L 903/05
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai 2005 ist unwirksam.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für beide Rechtszüge, für den ersten unter Änderung der Wertfestsetzung des Verwaltungsgerichts, auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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