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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 601/05

Datum:
08.04.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 601/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0408.14B601.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 L 459/05
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 4. April 2005 wird wiederhergestellt.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller am

10. April 2005 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr den Ratssaal in H. , F.------ straße , zur Nutzung für die angemeldete Veranstaltung zu überlassen und zu diesem Zweck den Zugang zu gewährleisten.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen der Antragsgegner und die Beigeladene je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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