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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 3221/03

Datum:
27.09.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 3221/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0927.13A3221.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 24 K 1296/00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Mai 2003 teilweise geändert.

Die Klage wird hinsichtlich des nicht erledigten Teils abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des erledigten Teils des erstinstanzlichen Verfahrens, die die Beklagte trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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