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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 1560/05

Datum:
30.12.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 1560/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:1230.12E1560.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 8 K 1768/05
 
Tenor:

Der Klägerin wird unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das erstinstanzliche Klageverfahren bewilligt und Rechtsanwältin L. aus E. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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