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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 1171/05

Datum:
21.10.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 1171/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:1021.12E1171.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 5 L 728/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wird auf 50.000,- EURO festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

 
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