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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 2666/04

Datum:
11.02.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 2666/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0211.12B2666.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 2253/04
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U. C. aus I. wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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