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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 14/05

Datum:
31.01.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 14/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0131.12B14.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 5 L 3385/04
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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