Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2647/03

Datum:
14.09.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 A 2647/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0914.12A2647.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 5 K 6033/00
 
Tenor:

Die Berufung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erste Satz des erstinstanzlichen Urteilstenors klarstellend wie folgt gefasst wird: Der Bescheid des Beklagten vom 17. März 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Juni 2000 wird aufgehoben, soweit darin Zahlungen in Höhe von 13.167 DM für das Modul 8 zurückgefordert werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens im zweiten Rechtszug. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank