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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2004/05

Datum:
19.07.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 2004/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0719.12A2004.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 6 K 941/02
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

 
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