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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 948/04

Datum:
25.01.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 948/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0125.10B948.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 731/04
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21. April 2004 wird geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die der Beigeladenen zu 2) erteilte Baugenehmigung vom 28. Januar 2004 wird angeordnet.

Der Antragsgegner und die Beigeladenen - diese als Gesamtschuldner - tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen diese selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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