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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 2384/04

Datum:
09.03.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 2384/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0309.10B2384.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 1257/04
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts N. vom 22. Oktober 2004 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außer-gerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) hat der Antragsteller zu 1) zu ¾, die Antragstellerin zu 2) zu ¼ zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Bei- geladenen zu 1) sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,- Euro festgesetzt.

 
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