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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1858/05

Datum:
07.11.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1858/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:1107.10B1858.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 1315/05
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6. Oktober 2005 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.500,- € festgesetzt.

 
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