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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 2879/03

Datum:
29.08.2005
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 A 2879/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2005:0829.10A2879.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 K 1795/99
 
Tenor:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 24. April 2003 wird geändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 30. September 1998 und des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Münster vom 12. Juli 1999 verpflichtet, der Klägerin auf ihren Antrag vom 15. Juni 1998 einen Vorbescheid für die Wiedererrichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück Gemarkung E. , Flur 33, Flurstück 209 zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind, trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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