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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 879/04

Datum:
26.05.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 879/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0526.7B879.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 L 276/04
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragsteller wird verworfen.

Die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen werden zurückgewiesen.

Die Antragsteller, diese als Gesamtschuldner, der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zu 1/3; ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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