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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1768/04

Datum:
02.11.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1768/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:1102.7B1768.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 1046/04
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der angefochtene Beschluss ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung unwirksam.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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