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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 807/04

Datum:
03.06.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 807/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0603.7A807.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 K 6326/02
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge - insoweit unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung - auf 60.000 EUR festgesetzt.

 
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