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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 981/04

Datum:
14.06.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 981/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0614.6B981.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 563/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Bewerbungsunterlagen der Antragstellerin an die Bezirksregierung E. zwecks Teilnahme der Antragstellerin an dem Auswahlverfahren für die zur Besetzung ausgeschriebene Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 BBesO an dem Gymnasium Am T. , L. , weiterzuleiten. Der weitergehende Anordnungsantrag wird abgelehnt; die Beschwerde wird insoweit zurückgewiesen.

Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000 EUR festgesetzt.

 
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