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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2395/03

Datum:
27.02.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2395/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0227.6B2395.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 1120/03
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außerge- richtlichen Kosten des Beigeladenen zu 3. Die Beigeladenen zu 1. und 2. tragen ihre außerge- richtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,- Euro festgesetzt.

 
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