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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2090/04

Datum:
08.11.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2090/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:1108.6B2090.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2097/04
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen; diese Kosten haben die Beigeladenen selbst zu tragen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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