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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2026/04

Datum:
27.10.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2026/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:1027.6B2026.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 L 580/04
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Be-schwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen; diese trägt der Beigeladene selbst.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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