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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 189/04

Datum:
12.05.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 189/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0512.6B189.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 1374/03
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen. Diese haben die Beigeladenen selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000 Euro festgesetzt.

 
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