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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1649/04

Datum:
25.08.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1649/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0825.6B1649.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 748/04
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen; diese trägt der Beigeladene selbst.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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