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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1099/04

Datum:
27.10.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1099/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:1027.6B1099.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 3 L 125/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag des Antragstellers, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, sein Beamtenverhältnis auf Zeit um drei Jahre zu verlängern, wird in vollem Umfang abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf eine Wertstufe bis 13.000,- Euro festgesetzt.

 
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