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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 105/04

Datum:
21.04.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 105/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0421.6B105.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 L 2032/03
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,-- Euro festgesetzt.

 
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