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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 2685/04

Datum:
21.12.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 2685/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:1221.5B2685.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 3311/04
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. November 2004 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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