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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 2639/03

Datum:
10.02.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 2639/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0210.5B2639.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 L 3046/03
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. Dezember 2003 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz tragen die Antragsteller einerseits und die Antragsgegnerin andererseits jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Verfahren zweiter Instanz auf 40.000,-- EUR festgesetzt.

 
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