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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 1890/03

Datum:
30.04.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 1890/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0430.5A1890.03.00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 3.000,-- EUR festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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