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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 4104/02

Datum:
25.02.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 4104/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0225.2A4104.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 24 K 10416/97
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.000,- EUR festgesetzt.

 
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