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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 4103/03

Datum:
29.09.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 4103/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0929.2A4103.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 27 K 1444/00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 4.000,- EUR festgesetzt.

 
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