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Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 3573/04

Datum:
07.09.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
2. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 A 3573/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0907.2A3573.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 6 K 1575/03 (9 K 2931/02 VG Köln)
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
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