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Oberverwaltungsgericht NRW, 22 B 2076/03

Datum:
07.01.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
22. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 B 2076/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0107.22B2076.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 1159/03
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.500,00 Euro festgesetzt.

 
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