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Oberverwaltungsgericht NRW, 21 A 1349/03

Datum:
08.07.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
21. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 A 1349/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0708.21A1349.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 K 1511/01
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 11. Dezember 2002 - 11 K 1511/01 - ist wirkungslos.

Der Beklagte trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens; die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 17.895,22 EUR (entspricht 35.000,-- DM) festgesetzt.

 
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