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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 419/04

Datum:
01.04.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 419/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0401.20B419.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 14 L 510/04
 
Tenor:

Der Antrag der Antragsgegner, die Stadtwerke C. GmbH (SWB) beizuladen, wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen Nr. 2 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2004 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf 50.000,00 EUR bestimmt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax übermittelt werden.

 
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