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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 2133/03

Datum:
22.01.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 2133/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0122.20B2133.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 2096/03
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Antragstellers gegen die Verneinung seiner Zuverlässigkeit in dem an ihn gerichteten Bescheid der Antragsgegnerin vom 28. Juli 2003 und der gegen den Widerruf der Zustimmung zur Erteilung der Zugangsberechtigung an den Antragsteller in dem an die Firma V. gerichteten Bescheid vom selben Tage aufschiebende Wirkung haben. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 2.000 EUR.

 
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