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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 180/04

Datum:
15.03.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 180/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0315.20B180.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 1 L 1944/03
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf 50.000 EUR festgesetzt.

 
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