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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 1780/04

Datum:
15.10.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 1780/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:1015.20B1780.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 L 867/04
 
Tenor:

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Beschwerden werden auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen. Der Streitwert wird im Verfahren 20 B 1780/04 auf 4.750 EUR und im Verfahren 20 B 1781/04 - dort unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung - für das Verfahren I. Instanz auf 2.500 EUR und für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 EUR festgesetzt.

 
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